Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen liegen allen entsprechenden Vertragsverhältnissen mit dem Auftragnehmer zu Grunde. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, insbesondere für einvernehmlich festgelegte Leistungserweiterungen im Rahmen bereits bestehender Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Von den AGB ausdrücklich abweichende Einzelvereinbarungen gehen diesen Bestimmungen vor.

Vom Auftraggeber vorgelegte abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer im Einzelfall nicht widerspricht.

 

1. Lieferung und Versandkosten

Da die Ware (meist) als elektronische Lizenz erstellt wird, erfolgt die Lieferung ausschließlich vie eMail (PDF). Somit fallen auch keine weiteren Versandkosten an.

Der Käufer muss Museumsverein Reutte die Übermittlung und den Erhalt der elektronischen Lizenz per eMail durch Antworten im eMail-Client bestätigen. Trifft diese Bestätigung bei unserer eMail-Adresse nicht innerhalb von 5 Tagen ein, gilt die Lizenz grundsätzlich als Übermittelt.

 

2. Vertragsrücktritt/Rückgaberecht

Museumsverein Reutte bietet Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht auf die erworbene Ware. Wenn Sie binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich bzw. per Rücksendung der Ware an uns den Kaufvertrag widerrufen, werden wir Ihnen geleistete Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Produktupdates, da diese von Hersteller speziell für Ihren bestehenden Lizenzschlüssel generiert werden.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

3. Zahlungsbedingungen

Zehn Tage (oder wie in der Rechnung angegeben) nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5% über 1M EURIBOR und alle Mahn- und Inkassospesen verrechnet.

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer oder die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht schriftlich anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsaufträgen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen auszusetzen. Bei einvernehmlich festgelegten Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn der Kunden mit einer Rate mehr als fünf Tage in Verzug gerät, bei Verbrauchern gilt 6 Wochen laut § 13 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird oder Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen.

 

4. Verrechnung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verrechnung erfolgt ebenso als PDF via eMail und wird zusätzlich - auf Verlangen - via Briefpost nachgeschickt.

 

5. Urheberrecht und Nutzungsrecht

Sofern nichts anderes vereinbart, geht mit der Bezahlung des vereinbarten Preises das Recht über, die Software bzw. das Vertragsprodukt auf eigenen Anlagen bzw. intern zum vereinbarten Zweck zu nutzen und zu Sicherungszwecken zu kopieren.

Der Auftragnehmer kann den Vertrag beenden, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird. Die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen des Auftragnehmers sind zu bezahlen.

Er verpflichtet sich jedoch, jeden Dritten von der Nutzung auszuschließen, und die Software nicht über das vereinbarte Ausmaß hinaus zu nutzen.

Der Auftragnehmer behält das Werknutzungsrecht am Vertragsgegenstand, soweit nichts anderes vereinbart.

 

6. Sonstiges

In Angebot oder Vertrag nicht ausdrücklich angeführte Leistungen (z.B. Einschulung für Software, Installation, organisatorische Einführung beim Kunden) sind nicht Vertragsgegenstand. Im Falle der Durchführung solcher Zusatzleistungen auf Wunsch des Kunden werden diese gesondert verrechnet.

Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers aus Verträgen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus Vertragsverhältnissen zu beauftragen.

Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.

Der Auftraggeber ist - ausgenommen bei Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung - nicht berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. Zahlungen aus welchem Grund auch immer, insbesondere wegen behaupteter Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder wegen nicht vollständiger Lieferung zurückzuhalten.

 

7. Anwendbarkeit des Konsumentenschutzgesetzes

Die zwingenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bleiben bei Vorliegen eines unter dieses Gesetz fallenden Auftrages von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers unberührt.

 

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das gegenständliche Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in 6600 Reutte ausschließlich zuständig.

(01.01.2008 Museumsverein Reutte)